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Stand: 31.07.2026
1. Auftragsbestätigungen
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Diese gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB. Abweichenden oder ergänzenden Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir hiermit ausdrücklich; sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in deren Kenntnis vorbehaltlos liefern.
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere Bestätigung in Text- oder Schriftform (auch per E-Mail) verbindlich.
2. Angebote und Preise
2.1 Unsere Preise gelten, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk und bei Inlandslieferungen zuzüglich Mehrwertsteuer. Tritt zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren, wie Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht, ein, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anzupassen. Dies gilt nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; das Rücktrittsrecht ist unverzüglich nach Zugang der Preisanpassung auszuüben. Kostensenkungen sind in gleicher Weise zu berücksichtigen.
2.2 Mehr- oder Minderlieferungen sind bis zu 10 % der Gesamtabschlussmenge gestattet.
2.3 Enthalten die vom Besteller überlassenen Zeichnungen keine Toleranzangaben oder werden uns keine Zeichnungen überlassen, gelten für alle Maße ohne Toleranzangabe die Allgemeintoleranzen nach ISO 2768-1, Toleranzklasse m (mittel). Innerhalb dieser Toleranzen liegende Maße gelten als vertragsgemäß.
3. Lieferzeiten Die in den Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Liefer- und Transportzeiten gelten nur näherungsweise. Verbindliche Lieferfristen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung in Textform. Kommen wir in Verzug, ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen; nach deren erfolglosem Ablauf kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verspätung oder Nichtlieferung bestehen nach Maßgabe von Nr. 8. Bei höherer Gewalt sowie sonstigen unvorhersehbaren, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen (insbesondere Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Störungen in der Lieferkette, behördliche Maßnahmen) verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zahlung
4.1 Die Überschreitung der Fälligkeit von Zahlungen berechtigt uns ohne vorherige Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie der Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten.
4.2 Verluste aus Änderungen des Wechselkurses trägt der Käufer, wenn sie durch verspätete Zahlungen eingetreten sind.
4.3 Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
5. Gefahrübergang
5.1 Das Transportrisiko sowie eventuelle Versicherungsspesen trägt der Käufer.
5.2 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Käufer über.
6. Mängelansprüche und Mängelrügen
6.1 Bei Mängeln der Ware leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigern wir sie, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels bestehen nach Maßgabe von Nr. 8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung; die gesetzlichen Fristen bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen der §§ 445b, 478 BGB bleiben unberührt.
6.2 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offene Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter Angabe von Fertigungs- und Rechnungsnummer in Textform anzuzeigen (§ 377 HGB). Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Ware im Originalzustand zur Verfügung gestellt wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware, sowie Miteigentum aus Verarbeitung oder Vermischung, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen und bis zum Ausgleich eines sich zu Lasten des Käufers aus dem Kontokorrent ergebenden Saldos vor. Im Falle der Weiterveräußerung tritt der Käufer schon jetzt die Forderung aus dem Weiterverkauf an Dritte in Höhe unserer noch ausstehenden Kaufpreisforderungen an uns ab.
7.2 Bis zur vollständigen Begleichung fälliger Rechnungen behalten wir uns weitere Lieferungen vor.
8. Allgemeine Haftungsbegrenzung Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haften wir auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verhalten, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
9. Anzuwendendes Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz der Andreas Lechleiter Produktions- und Vertriebs GmbH in 86925 Fuchstal/Asch.
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für Fuchstal zuständige Gericht. Die Andreas Lechleiter Produktions- und Vertriebs GmbH ist jedoch auch berechtigt, gerichtliche Schritte am Sitz des Vertragspartners oder vor anderen, nach in- oder ausländischem Recht zuständigen Gerichten einzuleiten.
11. Datenschutz Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Käufers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten zu den Verarbeitungszwecken, den Rechtsgrundlagen, der Speicherdauer und den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formklausel.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Inhaltlich unverändert zum Original, nur ins gleiche Überschrift/Text-Schema wie die englische Fassung gebracht. Ist im Projektdoc als deutsche Referenzfassung neben der englischen Übersetzung ergänzt. Beide Fassungen (Deutsch und Englisch) liegen jetzt zusammen in einem Projektdoc, damit sie bei Änderungen künftig synchron gehalten werden können.
